Association Suisse-Palestine

L'ASP vous remercie pour votre don >>> IBAN:   Association Suisse-Palestine

Medienmitteilungen (de)

Medienmitteilung der Gesellschaft Schweiz-Palästina GSP

Zur Anerkennung von Jerusalem als Hauptstadt Israels durch die USA und zur Verlegung der US-Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem

Die Gesellschaft Schweiz-Palästina verurteilt das Vorhaben von Präsident Trump, die US-Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem zu verlegen.

Dieser Schritt kommt einer definitiven Anerkennung der räuberischen israelischen Annexion Jerusalems gleich, die seit 1948 und 1967 vollzogen wurde. Darüber hinaus verstößt er gegen die vom UN-Sicherheitsrat einstimmig beschlossene Resolution 478 vom 20. August 1980. Die USA brechen internationales Recht, für Trump gilt das Recht des Stärkeren. Die Folgen sind nicht absehbar. 

Die Annexion Westjerusalems im Jahre 1948 wird international anerkannt, obschon sie gegen den Teilungsplan von 1947 (Resolution 181 II der UN-Generalversammlung vom 29. November 1947) verstößt und somit den Teilungsbeschluss der UNO hinfällig werden liess.

Hingegen wird die Annexion von Ostjerusalem seit der Besetzung von 1967 international nicht anerkannt. Nur die Vereinigten Staaten setzten sich darüber hinweg und beschlossen bereits 1995, ihre Botschaft nach Jerusalem zu verlegen. Spätestens mit diesem Beschluss disqualifizierten sich die Vereinigten Staaten als „Vermittler“ im Nahostkonflikt – denn eindeutiger könnte die einseitige Parteinahme für Israel nicht sein.

Präsident Trump will mit der Einlösung seines Wahlversprechen vor allem die christlichen Zionisten zufriedenstellen, welche der Rückkehr Christi gerne nachhelfen möchten. Sie sind davon überzeugt, dass Israel über dem Völkerrecht steht.

Präsident Trump wagt diesen Schritt jetzt, weil er weiss, dass die mit den USA verbündeten Regierungen muslimischer Länder, allen voran Saudi Arabien, zwar protestieren mögen, aber sich schliesslich ihrem grossen Beschützer fügen werden.

Ebenfalls weiss Trump, dass die Bedenken und Kritiken der europäischen Regierungen nicht wirklich ernst zu nehmen sind. Sie sehen bloss die „Zwei-Staaten-Lösung“ als gefährdet, was nur geheuchelt ist, da allen bewusst ist, dass der „Friedensprozess“ niemals zu einem Frieden führen wird.

Nur der Widerstand des palästinensischen Volkes und die Solidarität der internationalen Boykottbewegung gegen den Apartheidstaat Israel und seine Förderer zeigen eine Perspektive auf, die ein Zusammenleben ohne rassistische Diskriminierung in Palästina ermöglicht.

Gesellschaft Schweiz-Palästina
6.12.2017

Medienmitteilung

Ein Bündnis von 15 Organisationen ruft für den 3. Februar 2018 aus Protest gegen die Erklärung des US-amerikanischen Präsidenten, Jerusalem als Hauptstadt Israel zu anerkennnen, zu einer nationalen Kundgebung in Bern auf (s. beiliegender Aufruf):

TRUMP & CO. – HÄNDE WEG VON JERUSALEM !

Jerusalem bleibt Hauptstadt Palästinas!

Mit der Verlegung ihrer Botschaft nach Jerusalem verletzen die Vereinigten Staaten das internationale Recht und die Resolutionen der UNO.

Die UNO hat die israelische Annexion des 1967 besetzten Teils Jerusalems stets als null und nichtig erklärt. Die UN-Generalversammlung hat am 20. Dezember 2017 die palästinensische Souveränität in den seit 1967 besetzten Gebieten einschliesslich Jerusalems erneut bekräftigt:

http://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/RES/72/240

Die Forderungen der Kundgebung sind:

  • die Achtung des völkerrechtlich geschützten Status und multikonfessionellen Charakters Jerusalems
  • den sofortigen Stopp von Häuser- und Kulturgutzerstörungen, Vertreibungen und Siedlungsbau
  • die Freilassung aller palästinensischen politischen Gefangenen
  • ein Ende der Repression und die Anerkennung der fundamentalen Rechte aller Palästinenser*innen sowie aller palästinensischen Flüchtlinge

Folgende Forderungen richten sich speziell an die Schweiz:

  • ein Einfuhrverbot für Siedlungsgüter
  • die Einstellung militärischer Zusammenarbeit mit Israel

Der Bundesrat wird aufgefordert, sich verstärkt für die Durchsetzung des Völkerrechts einzusetzen und Palästina offiziell als Staat anzuerkennen.

Kontakt: Ron Ganzfried, 079 592 22 84

29.01.2018   Gesellschaft Schweiz-Palästina           

Medienmitteilung

Kundgebung für Jerusalem in Bern

 
350 Personen haben heute in Bern in Solidarität mit dem palästinensischen Volk und gegen die Anerkennung von Jerusalem als Hauptstadt Israels demonstriert. Die Kundgebung wurde von 15 Organisationen unterstützt.
 

TRUMP & CO. – HÄNDE WEG VON JERUSALEM !

Jerusalem bleibt Hauptstadt Palästinas!

 
Die TeilnehmerInnen der Kundgebung forderten den Bundesrat auf, sich verstärkt für die Durchsetzung des Völkerrechts einzusetzen und Palästina offiziell als Staat anzuerkennen.
 
Die Forderungen der Kundgebung sind:
  • die Achtung des völkerrechtlich geschützten Status und multikonfessionellen Charakters Jerusalems
  • den sofortigen Stopp von Häuser- und Kulturgutzerstörungen, Vertreibungen und Siedlungsbau
  • die Freilassung aller palästinensischen politischen Gefangenen 
  • ein Ende der Repression und die Anerkennung der fundamentalen Rechte aller Palästinenser*innen sowie aller palästinensischen Flüchtlinge

Folgende Forderungen richten sich speziell an die Schweiz: 

  • ein Einfuhrverbot für Siedlungsgüter
  • die Einstellung militärischer Zusammenarbeit mit Israel

Kontakt: Ron Ganzfried, 079 592 22 84

 Medienmitteilung

Gaza:
70 Jahre Vertreibung sind genug!

Die israelische Armee hat an der Grenze des Gazastreifens auf palästinensische Demonstranten das Feuer eröffnet und 17 Palästinenser getötet. Unbewaffnete Palästinenser, die sich der Grenze von Gaza aus nähern, werden von Israel zu „Terroristen“ erklärt, welche das Land angegriffen hätten.

Mit dem „Marsch der Rückkehr“ demonstrieren die Palästinenser für ihr Recht auf Rückkehr an ihre Heimatorte, aus denen sie 1948 vertrieben worden waren. 1949 hat Israel gegenüber der UNO zugesichert, dass es die UNO-Resolutionen, insbesondere die Resolution 194 vom 11. Dezember 1948 respektieren werde, welche die Rückkehr der Flüchtlinge verlangte.

Israel wurde daraufhin als Mitglied der UNO aufgenommen, erfüllte jedoch seine Verpflichtungen bis heute nicht.

70 % der Einwohner*innen des Gazastreifens sind Flüchtlinge und Vertriebene der Nakba von 1948 vor und nach der Gründung des Staates Israel.

Ein gerechter und dauerhafter Frieden, wie ihn auch der Bundesrat fordert, ist ohne die Umsetzung des Rechts auf Rückkehr der Flüchtlinge nicht denkbar. 

Die Gesellschaft Schweiz-Palästina unterstützt die Forderung nach einer unabhängigen Untersuchung der Ermordung unbewaffneter Zivilpersonen und fordert internationale Sanktionen gegen Israel.

Die seit zehn Jahren bestehende Blockade des Gazastreifens muss beendet werden.

Kontakt: Ron Ganzfried, 079 592 22 84

01.04.2018   Gesellschaft Schweiz-Palästina     

Berne, le 15 janvier 2014

L’Association Suisse-Palestine demande l’annulation du contrat entre le DFJP et la société israélienne Verint.

Une société israélienne alliée à NSA américain est responsable du nouveau système d’écoutes téléphoniques de la Suisse. Le contrat signé par le DFJP en décembre 2013 est en contradiction avec la politique suisse de promotion de la paix au Moyen-Orient et place la surveillance interne sous surveillance d’acteurs étrangers non transparents.

Lire la suite : pas de contrat avec Verint!