Gesellschaft Schweiz-Palästina

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Stellungnahme der GSP

„Nationalstaat des Jüdischen Volkes“

Das israelische Parlament hat am 19. Juli 2018 ein neues Grundgesetz verabschiedet, das Israel als „Nationalstaat des Jüdischen Volkes“ definiert. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass die Knesset sogenannte Grundgesetze erlässt, denen Verfassungsrang zugeschrieben wird. Sie entsprechen jedoch nicht den international üblichen Kriterien, welche als Anforderungen an eine Verfassung gestellt werden. So garantieren die Grundgesetze keine Rechtsgleichheit – das Kernelement einer demokratischen Verfassung. Zudem sollte in verfassungsgebenden Prozessen ein Konsens mit den Vertretern aller betroffenen ethnischen und nationalen Gruppen gesucht werden. Im Fall Israel trifft dies eindeutig nicht zu. Eine einfache parlamentarische Mehrheit beschliesst ein Grundgesetz, ohne Rücksicht auf Minderheiten, insbesondere die arabischen Staatsbürger.

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