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Gemäss einem Beschluss der Knesset müssen israelische Nichtregierungsorganisationen künftig deklarieren, falls sie mehr als der Hälfte von anderen Regierungen finanziert werden.
Dies betrifft vor allem Organisationen, welche sich für die Menschenrechte der PalästinenserInnen einsetzen. Die Siedlerkolonialisten trifft es nicht, da diese von der eigenen Regierung unterstützt werden.
Andererseits wird der israelische Staat von anderen Staaten, insbesondere den USA finanziert. Er profitiert aber auch von privaten Legaten und Spenden, die im Ausland - so auch in der Schweiz - von als "humanitären" Organisationen getarnten und deswegen steuerbefreiten Organisationen gesammelt werden.
Der Jüdische Nationalfonds beispielsweise verwaltet die von ihren palästinensischen Eigentümern entschädigungslos enteigneten Ländereien und Immobilien, deren Nutzung durch "Nichtjuden" aufgrund seiner eigenen Statuten verboten ist.
Die Gesellschaft Schweiz-Palästina GSP setzt sich dafür ein, dass der Missbrauch des schweizerischen Steuerrechts durch israelische Pseudo-Nichtregierungsorganisationen, welche die Entrechtung und Vertreibung der PalästinenserInnen mittragen, endlich unterbunden wird.
Medienmitteilung der Gesellschaft Schweiz-Palästina GSP
Die Gesellschaft Schweiz-Palästina verurteilt die bekannt gewordenen Besuche von Beamten des Bundesamtes für Rüstung (Armasuisse) auf dem von Israel seit 1967 besetzten syrischen Territorium des Golan. Das zuständige Verteidigungsdepartement (VBS) ist verantwortlich für diesen eklatanten Neutralitätsbruch.
Angeblich „wussten“ die Verantwortlichen nicht, dass solche Besuche gegen die Schweizer Neutralitätspolitik verstiessen. Dies ist nicht nur nicht glaubhaft, sondern zeigt, dass sich das VBS bei Rüstungsbeschaffungen in Israel einen Deut um die Tatsache schert, dass Israel ein Besatzerstaat ist und den Golan illegal (wie auch Ostjerusalem) illegal annektiert hat und die besetzten Gebiete völkerrechtswidrig besiedelt. Sämtliche Rüstungsbeschaffungen in Israel stellen gleichzeitig eine Unterstützung der Besatzungsmacht und ihrer Rüstungsindustrie dar. Letztere preist ihre Produkte als in Kriegen gegen die Palästinenser getestet an. Auch der vom Parlament bewilligte Ankauf von Drohnen in Israel verstösst somit gegen die offizielle Schweizer Neutralität und macht sie unglaubwürdig. Dafür ist nicht nur das VBS, sondern sind auch die PolitikerInnen verantwortlich, welche Rüstungsgeschäfte mit Israel rechtfertigen.
Gesellschaft Schweiz-Palästina
2.11.2017
Medienmitteilung der Gesellschaft Schweiz-Palästina GSP
Die Gesellschaft Schweiz-Palästina verurteilt das Vorhaben von Präsident Trump, die US-Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem zu verlegen.
Dieser Schritt kommt einer definitiven Anerkennung der räuberischen israelischen Annexion Jerusalems gleich, die seit 1948 und 1967 vollzogen wurde. Darüber hinaus verstößt er gegen die vom UN-Sicherheitsrat einstimmig beschlossene Resolution 478 vom 20. August 1980. Die USA brechen internationales Recht, für Trump gilt das Recht des Stärkeren. Die Folgen sind nicht absehbar.
Die Annexion Westjerusalems im Jahre 1948 wird international anerkannt, obschon sie gegen den Teilungsplan von 1947 (Resolution 181 II der UN-Generalversammlung vom 29. November 1947) verstößt und somit den Teilungsbeschluss der UNO hinfällig werden liess.
Hingegen wird die Annexion von Ostjerusalem seit der Besetzung von 1967 international nicht anerkannt. Nur die Vereinigten Staaten setzten sich darüber hinweg und beschlossen bereits 1995, ihre Botschaft nach Jerusalem zu verlegen. Spätestens mit diesem Beschluss disqualifizierten sich die Vereinigten Staaten als „Vermittler“ im Nahostkonflikt – denn eindeutiger könnte die einseitige Parteinahme für Israel nicht sein.
Präsident Trump will mit der Einlösung seines Wahlversprechen vor allem die christlichen Zionisten zufriedenstellen, welche der Rückkehr Christi gerne nachhelfen möchten. Sie sind davon überzeugt, dass Israel über dem Völkerrecht steht.
Präsident Trump wagt diesen Schritt jetzt, weil er weiss, dass die mit den USA verbündeten Regierungen muslimischer Länder, allen voran Saudi Arabien, zwar protestieren mögen, aber sich schliesslich ihrem grossen Beschützer fügen werden.
Ebenfalls weiss Trump, dass die Bedenken und Kritiken der europäischen Regierungen nicht wirklich ernst zu nehmen sind. Sie sehen bloss die „Zwei-Staaten-Lösung“ als gefährdet, was nur geheuchelt ist, da allen bewusst ist, dass der „Friedensprozess“ niemals zu einem Frieden führen wird.
Nur der Widerstand des palästinensischen Volkes und die Solidarität der internationalen Boykottbewegung gegen den Apartheidstaat Israel und seine Förderer zeigen eine Perspektive auf, die ein Zusammenleben ohne rassistische Diskriminierung in Palästina ermöglicht.
Gesellschaft Schweiz-Palästina
6.12.2017
Medienmitteilung
Ein Bündnis von 15 Organisationen ruft für den 3. Februar 2018 aus Protest gegen die Erklärung des US-amerikanischen Präsidenten, Jerusalem als Hauptstadt Israel zu anerkennnen, zu einer nationalen Kundgebung in Bern auf (s. beiliegender Aufruf):
Mit der Verlegung ihrer Botschaft nach Jerusalem verletzen die Vereinigten Staaten das internationale Recht und die Resolutionen der UNO.
Die UNO hat die israelische Annexion des 1967 besetzten Teils Jerusalems stets als null und nichtig erklärt. Die UN-Generalversammlung hat am 20. Dezember 2017 die palästinensische Souveränität in den seit 1967 besetzten Gebieten einschliesslich Jerusalems erneut bekräftigt:
http://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/RES/72/240
Die Forderungen der Kundgebung sind:
Folgende Forderungen richten sich speziell an die Schweiz:
Der Bundesrat wird aufgefordert, sich verstärkt für die Durchsetzung des Völkerrechts einzusetzen und Palästina offiziell als Staat anzuerkennen.
Kontakt: Ron Ganzfried, 079 592 22 84
29.01.2018 Gesellschaft Schweiz-Palästina
Folgende Forderungen richten sich speziell an die Schweiz:
Kontakt: Ron Ganzfried, 079 592 22 84