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Nahost
Drohender Rückzug der Schweiz von UNO-Hilfe gefährdet Zivilbevölkerung und verschärft Krise
Bern, 22.10. 2024 – Der drohende Rückzug der Schweiz von der Unterstützung für das Uno-Hilfswerk für die palästinensischen Flüchtlinge (UNRWA) könnte schwerwiegende Folgen für die Zivilbevölkerung im Gazastreifen, im Libanon und in der gesamten Region haben. Zahlreiche Schweizer NGO, darunter Amnesty International, warnen eindringlich vor den Auswirkungen dieser Entscheidung.
Der UNO-Sicherheitsrat hat am 25. März ohne Gegenstimme die Resolution 2728 verabschiedet, die einen sofortige Waffenstillstand im Gazastreifen, die Freilassung aller Geiseln und den ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe in den Gazastreifen fordert.
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Der Vorstand der Gesellschat Schweiz-Palästina (GSP) brauchte Zeit, um besser zu verstehen, was genau seit dem 7. Oktober 2023 geschehen ist und einen Versuch der Einordnung zu machen.
Vorab: Gewalt bringt nie Frieden, egal, wer Gewalt anwendet. Gewalt bringt unerträglich grosses Leid für die Betroffenen und Angehörigen. Die GSP verurteilt jegliche Gewaltanwendung.
Newsletter 15. Mai 2021: Rede an der Kundgebung am 15. Mai 2021 zum 73. Gedenktag der Nakba
Newsletter 13. Mai 2021: Die Nakba ist nicht Geschichte, sie findest statt, gerade jetzt in Jerusalem!
Stellungnahme der GSP zur
Am 21. Juni 2019 reichte SP-Ständerat Paul Rechsteiner das Postulat 19.3942 "Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance" ein. Der vom Bundesrat verlangte Bericht hat:
****** Auslöser des Postulates von Paul Rechsteiner war eine Resolution der Geschäftsleitung der SP Schweiz vom 24.Mai.2019, knapp eine Woche nach der Resolution der Delegiertenversammlung des SIG vom 19. Mai 2019[1]
[1] www.swissjews.ch/site/assets/files/0/10/036/resolution_dv_sig_2019.pdf |
Geschätzte GenossInnen der Sozialdemokratischen Partei geschätzte Mitglieder der Geschäftsleitung
Die «Gesellschaft Schweiz Palästina» (GSP) setzt sich seit 1974 für die gleichen Menschen- und Völkerrechte in Palästina und Israel ein. Sie unterstützt zudem die Beschlüsse der Vereinten Nationen in allen Gremien der UNO. Sie steht auch klar zu der aktuellen Eidgenössischen Aussenpolitischen Strategie im Nahen Osten.
Rassismus ist in allen Formen für die GSP ein absolutes No-Go, wie dies in unseren Statuten festgehalten ist. Dazu gehört logischerweise auch der Antisemitismus. Die Schweiz hat mit dem Antirassismus-Gesetz eine gute Grundlage um Verstösse zu verfolgen, zu verurteilen und zu bestrafen. Die Definition von Rassismus ist klar und eindeutig geregelt.
Im Juli 2005, ein Jahr nach dem historischen Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes (ICJ) [1] , das den israelischen Mauerbau auf besetztem palästinensischem Gebiet für illegal erklärt, hatten mehr als 100 Organisationen der palästinensischen Zivilgesellschaft der palästinensischen Zivilgesellschaft zur gewaltfreien BDS- Bewegung aufgerufen: „Boykott, Desinvestition und Sanktionen gegen Israel, bis dieses internationalem Recht nachkommt und die universellen Menschenrechte einhält“ [2]. In der Schweiz unterstützt auch die GSP diesen Aufruf, BDS stützt sich auf unsere völker- und menschenrechtlichen Grundsätze.
Deshalb hat die GSP den Beschluss des Deutschen Bundestags vom 17. Mai 2019 „BDS-Bewegung entschlos- sen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“[3] mit grosser Besorgnis verfolgt. Es sollte zu denken geben, dass der Beschluss ausgerechnet auch von jüdischer Seite [4] scharf kritisiert wird. In Deutschland hat er dazu geführt, dass selbst jüdischen, israelkritischen Organisationen der Zugang zu öffentlichen Versammlungsräumen verwehrt wird.
Der vom deutschen Bundestag erlassene BDS-Bann hat aber vor allem für die in Israel und in den besetzten Gebieten tätigen Menschenrechtsorganisationen gravierende Auswirkungen. Diese kommen nicht nur im Land selbst unter noch stärkeren Druck, die israelische Regierung drängt auch die europäischen Staaten, inkl. die Schweiz, diese Organisationen nicht mehr finanziell zu unterstützen. Auch das eidg. Parlament musste sich in letzter Zeit schon mit entsprechenden Vorstössen beschäftigen. [5]
Die Geschäftsleitung der SP Schweiz setzt sich mit ihrer Resolution vom 24.5.2019 [6] zum Ziel, den Antisemitismus in der Schweiz noch wirkungsvoller zu bekämpfen. Gemäss GRA [7] bleibt dieser allerdings seit Jahren auf tiefem und etwa gleich bleibendem Niveau. Höchst problematisch ist – nicht nur aus unserer Sicht – dass die Geschäftsleitung neu den Antisemitismus mit der IHRA-Definition bekämpfen und Bundesrat und Parlament auffordern will, sich zur Antisemitismus-Definition der IHRA [8] zu bekennen.
Diese Definition ist wesentlich unschärfer als die des Bundes. Sie kann auch beliebig interpretiert werden. Das Begehren der SP-Geschäftsleitung für die IHRA-Definition ist nicht begründet und auch nicht nachvollziehbar. In den Gesprächen mit den ExpertInnen der entsprechenden Bundesämter wurde klar, dass dies ein heikles Postulat werden wird. Die Vorsicht ist nachvollziehbar, sind doch in der Vergangenheit einige unberechtigte Vorwürfe wegen Antisemitismus gegen die NGO’s gemacht worden. Rassismus darf nicht und nirgends geschehen. Auch nicht gegen die indigene palästinensische Bevölkerung.
Wir bitten Euch dringend, von Eurem Vorhaben abzusehen! Bitte besprecht Euer Anliegen mit den ExpertInnen in der Verwaltung und mit den Fach-NGO’s.
Mit solidarischen Grüssen
Geri Müller, Präsident GSP
[1] www.icj-cij.org/files/case-related/131/131-20040709-ADV-01-00-EN.pdf
[2] Die drei Forderungen von BDS:1. Beendigung der Besatzung und Kolonisierung der 1967 eroberten Gebiete, 2. Anerkennung der Grundrechte der arabisch-palästinensischen Bürgerinnen und Bürger Israels auf Gleichberechtigung und 3. Achtung, Wahrung und Unterstützung des Rechts der palästinensischen Flüchtlinge gemäss UN-Resolution 194.
[3] www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw20-de-bds-642892
[4] www.jrbernstein.de/blog-1/2019/6/17/deutschland-dpiert-den-kampf-gegen-den-antisemitismus
[5] u.a. 16.3289 Motion Ch. Imark, „Die Verwendung von Steuergeldern für Rassismus, Antisemitismus und Hetze konsequent unterbinden“ www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20163289
[6] www.sp-ps.ch/sites/default/files/documents/2019-05-24_resolution_gl_sp_schweiz_antisemitismus_def.pdf
[7] https://chronologie.gra.ch/einschaetzungen
[8] www.jvjp.ch/wb/media/docs2018/IHRA%20JVJP%20Stellungsnahme%20definitiv.pdf
Basel, 13. Juni 2017
Heute hat der Ständerat einem Versuch, die finanzielle Unterstützung von Organisationen, die sich für die Einhaltung von Menschenrechten und des Völkerrechts in Israel/Palästina einsetzen, zu kriminalisieren und zu verbieten, eine klare Absage erteilt. Eine Motion von Nationalrat Christian Imark mit dieser Absicht wurde in einer geänderten Fassung angenommen. Gestrichen wurde unter anderem die Forderung, keine Organisationen zu unterstützen, die zu BDS (Boykott, Desinvestition und Sanktionen) gegen Israel aufrufen. Das Schweizer Aussendepartement (EDA) hat zuvor in einer Sitzung mit der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats bekräftigt, dass BDS nicht völkerrechtswidrig ist.
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Die ganze Welt ärgert sich – oder lacht – über Trump, den zum Präsidenten gemachten Clown!
• Weil er jede Person und jede Organisation beleidigt, die ihm widerspricht oder ihn kritisiert.
• Wegen der Demagogie, die ihn heute das Gegenteil von dem versprechen lässt, was er gestern ankündigte.
• Wegen der widersprüchlichen Botschaften (z.B. Steuern massiv kürzen und gleichzeitig Verteidigungsbudget erhöhen und massive Investitionen in Infrastrukturen vornehmen – wenn der Staat bereits mit ungefähr $ 10'000 Milliarden verschuldet ist!)
Über 1500 Palästinenser sind am 17. April, dem Tag der palästinensischen Gefangenen, in den Hungerstreik getreten. Die Gefangenen befinden sich in Gefängnissen innerhalb Israels. Gemäss der Gefangenenrechts-Organisation Addameer gibt es zurzeit 6300 palästinensische politische Gefangene, darunter 500 in Administrativhaft ohne Gerichtsverfahren.
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Zur Rede John Kerrys über Nahostfrieden
In seiner Rede vom 28. Dezember 2016 begründet US-Aussenminister John Kerry den Verzicht der USA auf das Veto gegen die Resolution des Sicherheitsrates 2334 vom 23. Dezember ausführlich damit, dass die Zweistaatenlösung in Gefahr sei. Die Rede bekräftigt, dass aus der Sicht der abtretenden US-Administration Israel als jüdischer Staat nur in Form der Zweistaatenlösung bewahrt werden könne. In einer Einstaatenlösung könne Israel entweder jüdisch oder demokratisch sein, aber nicht beides.
Vor fast 70 Jahren habe die UN-Generalversammlung mit der Resolution 181 den Weg gebahnt, um den Staat Israel zu verwirklichen. Die Idee: ein Staat für die Juden, ein Staat für die Araber um die nationalen Ansprüche sowohl der Juden als auch der Palästinenser zu erfüllen. Dabei müssten sie aber „gegenseitig die vollen gleichen Rechte“ der jeweiligen Bürger anerkennen.
Israelische Siedlungen in den besetzten Gebieten sind illegal – Israel stellt sich über des Recht – Resolution stellt Kolonisatoren den Kolonisierten gleich – BDS wichtiger denn je.
Der UN-Sicherheitsrat hat am 23. Dezember 2016 die Resolution 2334 verabschiedet, welche dank der Stimmenthaltung der USA und ihrem Verzicht auf das Veto von den übrigen Mitgliedern des Sicherheitsrates zustande kam. Wir fassen den Inhalt der Resolution[1] zusammen:
Die Resolution stellt fest, dass alle israelischen Siedlungen innerhalb der seit dem 5. Juni 1967 besetzten Gebiete illegal sind. Sie fordert von Israel den sofortigen Stopp der Siedlungstätigkeit im besetzten palästinensischen Gebiet einschliesslich Ostjerusalem. Die Einstellung der Siedlungstätigkeit sei wesentlich, um die Zweistaatenlösung zu retten. Alle Staaten werden aufgefordert in ihren „Geschäften“ mit Israel zwischen dem Territorium des Staates Israel und den 1967 besetzten Gebieten zu unterscheiden. Weiter werden Schritte verlangt, um Gewaltakten gegen die Zivilbevölkerung und Terroranschlägen vorzubeugen, die Bekämpfung des Terrors durch die bestehende Sicherheitskoordination sei fortzusetzen. Beide Parteien sind gehalten, das internationale Recht zu respektieren. Die kollektiven Bemühungen für die Weiterführung von Verhandlungen über den Endstatus sollen weitegeführt werden. Für die volle Umsetzung der Resolutionen würden „praktische Wege und Mittel“ geprüft. Der Generalsekretär soll alle drei Monate über den Fortgang der Umsetzung Bericht erstatten.
Wenig erstaunlich hat Israels Ministerpräsident Netanjahu sofort erklärt, dass sich Israel nicht an diese UN-Resolution halten werde. Israel versteht sich bekanntlich als Rechtsstaat der besonderen Art: nämlich als ein Staat, der über dem Recht steht.
Die USA hat Israel ein Militärhilfe-Paket von 38 Milliarden Dollar für den Zeitraum von 2019 bis 2029 zugesichert. Bislang belief sich die Militärhilfe für Israel auf drei Milliarden pro Jahr. Die Steigerung beträgt somit 26 Prozent.
„Unsere Militärhilfe betrachten wir nicht nur als wichtig für den Staat Israel, sondern auch für die Sicherheit der USA“, hat US-Präsident Barack Obama kürzlich bei einem Treffen mit Netanjahu gesagt. Ziel sei es
Am 7. September 2015 hat eine Mehrheit des Ständerats dem Rüstungsprogramm 2015 und damit dem Kauf von sechs Hermes-900-Drohnen der israelischen Rüstungsfirma Elbit Systems im Wert von 250 Millionen Franken zugestimmt. BDS Schweiz verurteilt den Entscheid. Im Vorfeld der Abstimmung wurde mit einer Aktion in mehreren Schweizer Städten an den Tod von 551 Kindern im Gazastreifen im Sommer 2014 erinnert. Viele davon fielen Drohnenangriffen zum Opfer. Seit zwei Jahren führt BDS Schweiz mit der Unterstützung weiterer Organisationen eine Kampagne gegen die Rüstungszusammenarbeit mit Israel. Eine Petition mit fast 30'000 Unterschriften gegen den Kauf von Drohnen aus Israel wurde dem Bundesrat und dem Parlament im Februar 2015 übergeben. Eine Mehrheit des Ständerats hat heute auch einen Antrag einer Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission abgelehnt, eine Motion im Sinn der Petition auszuarbeiten.
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Chiediamo al Consiglio Federale di riconoscere la Palestina come Stato allo stesso modo in cui riconosce Israele. Sarà così compiuto un passo importante verso la pace in Medio Oriente.
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Israel Alliance: Professionelle Vermarktung von Diskriminierung und Unrecht
FDP-Nationalrätin Eichenberger, Gründerin der „Israel Alliance“, ist um den guten Ruf von Israel besorgt: Sie befürchtet, dass „Israel nach 2017 als Apartheidstaat und ungerechte Nation angeschwärzt wird“, ein Staat, der „Palästina seit 50 Jahren unterdrückt und im Widerspruch zum internationalen Gesetz besetzt hält“. Weiter will sie die von „Organisationen und Gruppen wie BDS, Human Rights Watch, Amnesty International, kirchennahe Organisationen, aber auch dem UN-Menschenrechtsrat, der UNRWA und diversen Regierungen beflügelten Bemühungen“ Paroli bieten und dazu die (auf Initiative der Gesellschaft Schweiz-Israel gegründete) “Europäisch-Parlamentarische Allianz“ (EAI) ins Rennen schicken“ (aus „Tachles, 7.11.2016, https://tachles.ch/news/2017-koennte-probleme-bringen).
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Depuis plusieurs semaines, des incidents ont lieu à Jérusalem sur le site de la mosquée Al Aqsa : Les autorités israéliennes ouvrent la mosquée à des groupes de juifs extrémistes et, en même temps en interdisent l’accès aux Musulmans palestiniens. La population Palestinienne a protesté à de nombreuse re-prise et s’est affrontée aux forces de police israéliennes venue bloquer l’accès de la mosquée ou protéger les extrémistes qui la visitent.
La responsabilité de tels actes – des violation flagrantes des droits de l’homme (au même titre que les attaques contre les personnes, qui ont fait de nombreuses victimes ces derniers mois et ont entre autre vu un bébé de 18 mois brûlé vif dans le village de Douma. Ses parent, grièvement brûlés eux aussi, sont décédés par la suite) incombent au gouvernement d’extrême droite israélien présidé par Netanyahu.
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