Gesellschaft Schweiz-Palästina

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Stellungnahme der GSP zur

Resolution der Geschäftsleitung der SP Schweiz, verabschiedet am 24.5.2019

Am 21. Juni 2019 reichte SP-Ständerat Paul Rechsteiner das Postulat 19.3942 "Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance" ein. Der vom Bundesrat verlangte Bericht hat:
  1. sich mit den rechtlichen und innen- wie aussenpolitischen Implikationen der Definition auseinanderzusetzen;
  2. auszuführen, wie die Definition der Sensibilisierungs-, Präventions-, Beratungs- und Interventionsarbeit auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene dient;
  3. wie sie für die gezielte Erhebung von Falldaten eingesetzt wird und welchen Nutzen sie für die Forschungsarbeit bringen kann;
  4. inwiefern sie von den Gerichten genutzt wird bzw. genutzt werden kann

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Auslöser des Postulates von Paul Rechsteiner war eine Resolution der Geschäftsleitung der SP Schweiz vom 24.Mai.2019, knapp eine Woche nach der Resolution der Delegiertenversammlung des SIG vom 19. Mai 2019[1] 

  • „Die Delegierten rufen die zuständigen Behörden auch dazu auf, die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance IHRA offiziell anzuerkennen.
  • Ausserdem werden die eidgenössischen Räte dazu aufgerufen, dem deutschen Bundestag zu folgen und zu erklären, dass die Argumente, die Handlungsmuster und Methoden der BDS-Bewegung (Boykott, Desinvestitionen and Sanktionen) antisemitisch sind und nicht unterstützt oder finanziert werden sollten.

[1] www.swissjews.ch/site/assets/files/0/10/036/resolution_dv_sig_2019.pdf 

Geschätzte GenossInnen der Sozialdemokratischen Partei geschätzte Mitglieder der Geschäftsleitung

Die «Gesellschaft Schweiz Palästina» (GSP) setzt sich seit 1974 für die gleichen Menschen- und Völkerrechte in Palästina und Israel ein. Sie unterstützt zudem die Beschlüsse der Vereinten Nationen in allen Gremien der UNO. Sie steht auch klar zu der aktuellen Eidgenössischen Aussenpolitischen Strategie im Nahen Osten.

Rassismus ist in allen Formen für die GSP ein absolutes No-Go, wie dies in unseren Statuten festgehalten ist. Dazu gehört logischerweise auch der Antisemitismus. Die Schweiz hat mit dem Antirassismus-Gesetz eine gute Grundlage um Verstösse zu verfolgen, zu verurteilen und zu bestrafen. Die Definition von Rassismus ist klar und eindeutig geregelt.

Im Juli 2005, ein Jahr nach dem historischen Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes (ICJ) [1] , das den israelischen Mauerbau auf besetztem palästinensischem Gebiet für illegal erklärt, hatten mehr als 100 Organisationen der palästinensischen Zivilgesellschaft der palästinensischen Zivilgesellschaft zur gewaltfreien BDS- Bewegung aufgerufen: „Boykott, Desinvestition und Sanktionen gegen Israel, bis dieses internationalem Recht nachkommt und die universellen Menschenrechte einhält“ [2]. In der Schweiz unterstützt auch die GSP diesen Aufruf, BDS stützt sich auf unsere völker- und menschenrechtlichen Grundsätze.

Deshalb hat die GSP den Beschluss des Deutschen Bundestags vom 17. Mai 2019 „BDS-Bewegung entschlos- sen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“[3] mit grosser Besorgnis verfolgt. Es sollte zu denken geben, dass der Beschluss ausgerechnet auch von jüdischer Seite [4] scharf kritisiert wird. In Deutschland hat er dazu geführt, dass selbst jüdischen, israelkritischen Organisationen der Zugang zu öffentlichen Versammlungsräumen verwehrt wird.

Der vom deutschen Bundestag erlassene BDS-Bann hat aber vor allem für die in Israel und in den besetzten Gebieten tätigen Menschenrechtsorganisationen gravierende Auswirkungen. Diese kommen nicht nur im Land selbst unter noch stärkeren Druck, die israelische Regierung drängt auch die europäischen Staaten, inkl. die Schweiz, diese Organisationen nicht mehr finanziell zu unterstützen. Auch das eidg. Parlament musste sich in letzter Zeit schon mit entsprechenden Vorstössen beschäftigen. [5]

Die Geschäftsleitung der SP Schweiz setzt sich mit ihrer Resolution vom 24.5.2019 [6] zum Ziel, den Antisemitismus in der Schweiz noch wirkungsvoller zu bekämpfen. Gemäss GRA [7] bleibt dieser allerdings seit Jahren auf tiefem und etwa gleich bleibendem Niveau. Höchst problematisch ist – nicht nur aus unserer Sicht – dass die Geschäftsleitung neu den Antisemitismus mit der IHRA-Definition bekämpfen und Bundesrat und Parlament auffordern will, sich zur Antisemitismus-Definition der IHRA [8] zu bekennen.

Diese Definition ist wesentlich unschärfer als die des Bundes. Sie kann auch beliebig interpretiert werden. Das Begehren der SP-Geschäftsleitung für die IHRA-Definition ist nicht begründet und auch nicht nachvollziehbar. In den Gesprächen mit den ExpertInnen der entsprechenden Bundesämter wurde klar, dass dies ein heikles Postulat werden wird. Die Vorsicht ist nachvollziehbar, sind doch in der Vergangenheit einige unberechtigte Vorwürfe wegen Antisemitismus gegen die NGO’s gemacht worden. Rassismus darf nicht und nirgends geschehen. Auch nicht gegen die indigene palästinensische Bevölkerung.

Wir bitten Euch dringend, von Eurem Vorhaben abzusehen! Bitte besprecht Euer Anliegen mit den ExpertInnen in der Verwaltung und mit den Fach-NGO’s.

Mit solidarischen Grüssen

Geri Müller, Präsident GSP

[1] www.icj-cij.org/files/case-related/131/131-20040709-ADV-01-00-EN.pdf

[2] Die drei Forderungen von BDS:1. Beendigung der Besatzung und Kolonisierung der 1967 eroberten Gebiete, 2. Anerkennung der Grundrechte der arabisch-palästinensischen Bürgerinnen und Bürger Israels auf Gleichberechtigung und 3. Achtung, Wahrung und Unterstützung des Rechts der palästinensischen Flüchtlinge gemäss UN-Resolution 194.