Gesellschaft Schweiz-Palästina

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Medienmitteilung, 25. Januar 2021

Offener Brief an BR Ignazio Cassis

... hier die vollständige Antwort von Bundesrat I. Cassis

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Israel muss seinen in der IV. Genfer Konvention verankerten Verpflichtungen gegenüber der palästinensischen Bevölkerung in den besetzten Gebieten nachkommen

‍Sehr geehrte Medienschaffende

Wenn es um die Corona-Impfung geht, dann werden wir auch in den CH-Medien ausführlich darüber informiert, dass und wie es Israel gelungen ist, in kürzester Zeit einen grossen Teil seiner eigenen Bevölkerung zu impfen.

Gelegentlich wird darauf hingewiesen, dass die Bekämpfung der Epidemie - nur wenige Km entfernt - in den besetzten Gebieten des Gaza-Streifens und der Westbank bestenfalls auf 3. Welt-Niveau ist - und diese Berichte münden dann rasch in das israelische Narrativ, dass gemäss Oslo-Abkommen die Palästinensische Autonomie Behörde für die Gesundheitsbetreuung ihrer  Bevölkerung zuständig sei.

Dass dies eine bewusste Falschdarstellung ist weiss auch unser Aussenministerium:

Israel ist als Unterzeichnerstaat der IV. Genfer Konvention verpflichtet auch die entsprechenden Artikel 47, 55 und 56 gegenüber der besetzten Bevölkerung umzusetzen.

Auch die im Oslo-Abkommen festgelegten Übertragung zur Gesundheitsvorsorge an die  Palästinensische Autonomie Behörde kann nicht auf die aktuelle Pandemie bezogen werden, da sich die entsprechende Bestimmung auf Routine-Impfungen bezieht (abgesehen davon, dass die Oslo-Abkommen Art. 47 der IV. Genfer Konvention nicht ausser Kraft setzen können.)

Dies hat uns dazu geführt, Herrn Bundesrat Cassis mit dem offenen Brief auf die Pflichten der Schweiz als Signatarstaat der Genfer Konventionen hinzuweisen.

Wir ersuchen Sie, Herr Bundesrat, diese Verpflichtung bei der Regierung Israels einzufordern und dies auch gegenüber den schweizerischen Medien bekanntzumachen. Die palästinensische Bevölkerung muss auch in den besetzten Gebieten den ihr völkerrechtlich zustehenden Schutz in der aktuellen Pandemie erhalten - nicht zuletzt auch im eigenen Interesse Israels.

‍Wir bitten Sie, diese Informationen auch auf Ihren Kanälen zu verbreiten.

mit bestem Dank und freundlichen Grüssen 

im Namen der Unterzeichnenden des Offenen Briefes

Geri Müller, Präsident Gesellschaft Schweiz-Palästina GSP


Dammstrasse 5, CH-5400 Baden
+41 79 943 00 27
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www.palaestina.ch


Anhang

IV. Genfer Konvention

Art. 47 Den geschützten Personen, die sich in besetztem Gebiet befinden, sollen in keinem Falle und auf keine Weise die Vorteile des vorliegenden Abkommens entzogen werden, [......] noch auf Grund einer zwischen den Behörden des besetzten Gebietes und der Besetzungsmacht abgeschlossenen Vereinbarung,

Art. 55 Die Besetzungsmacht hat die Pflicht, die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs- und Arzneimitteln mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln sicherzustellen; insbesondere hat sie Lebensmittel, medizinische Ausrüstungen und alle anderen notwendigen Artikel einzuführen, falls die Hilfsquellen des besetzten Gebietes nicht ausreichen.

Art. 56 ... insbesondere durch Einführung und Anwendung der notwendigen Vorbeugungs‑ und Vorsichtsmass­nahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten und Epi­demien. ....

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1951/300_302_297/de

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THE ISRAELI-PALESTINIAN INTERIM AGREEMENT-Annex III   28 Sep 1995

 https://mfa.gov.il/MFA/ForeignPolicy/Peace/Guide/Pages/THE%20ISRAELI-PALESTINIAN%20INTERIM%20AGREEMENT%20-%20Annex%20III.aspx

ARTICLE 17    Health   >>  SCHEDULE 3  Vaccinations

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