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Startseite >> unsere Meinung >> Medienmitteilungen >> Menschen- und Völkerrechte dürfen nicht untergraben werden! (14.02.2020)
Medienmitteilung
14. Februar 2020
Deutschland, Österreich und die Tschechische Republik sind Mitglieder der Vereinten Nationen. Deshalb sind sie verpflichtet, die «Allgemeinen Menschenrechte» und das von ihnen unterzeichnete Völkerrecht einzuhalten.
Der «International Criminal Court» in Den Haag wurde gegründet, um Verletzungen dieser Rechte zu untersuchen und zu richten. Denn ohne ein Gericht haben Rechte keine Wirkung. Wenn die obgenannten Staaten politische Statements abgeben, wonach sie hinter Israel stünden und Palästina kein Staat sei, und deshalb Israel’s Verbrechen vom ICC nicht geahndet werden könnten, verweigern sie sich diesen Rechten. Sie verweigern sich, obwohl sie sich international und national (aufgrund des Grundgesetzes oder der Verfassung) zu ihrer Respektierung verpflichtet haben.
Diese Staaten haben bei den Gedenktagen zur Befreiung von Auschwitz mantrahaft das «Nie wieder…» runtergebetet.
Aber die drei Pünktchen in diesem Losungswort haben eine Bedeutung: «Nie wieder von niemandem, gegen niemanden überall auf der Welt»
Gesellschaft Schweiz Palästina Bern, 14. Februar 2020, Geri Müller (+41 79 943 00 27)
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