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Am 8. September 2021 registrierte die Europäische Kommission eine Europäische Bürgerinitiative (EBI), die ein Ende des Handels mit illegalen Siedlungen in besetzten Gebieten wie Palästina und der Westsahara fordert.
Dies geschah erst, nachdem die Organisatoren der Initiative einen Rechtsstreit gegen die Europäische Kommission gewonnen hatten, die die Initiative zunächst mit der Begründung abgelehnt hatte, sie sei nicht zuständig. Die Ablehnung wurde vom Europäischen Gerichtshof für nichtig erklärt.
Maître Gilles Devers, der die Organisatoren der EBI vor den EU-Gerichten vertritt, erklärt:
"Meine Mandanten haben nie versucht, ausländische Staaten zu sanktionieren; ihre einzige Forderung war, dass die EU ihren internationalen Verpflichtungen nachkommt und aufhört, die Souveränitätsrechte der besetzten Völker über ihre Heimat und ihre Ressourcen zu verhökern.
Mit der Zustimmung zur Registrierung der Bürgerinitiative erkennt die Kommission offiziell an, dass die Unterbindung des Handels mit illegalen Siedlungen eine EU-Handelsmaßnahme und keine Sanktion ist. Diese Entscheidung ist ein bedeutender rechtlicher Schritt: Nachdem sie sich jahrelang ihrer eigenen Verantwortung entzogen hat, hat die Kommission nun anerkannt, dass sie die Befugnis - und damit die Pflicht - hat, die Verhängung von Einfuhr- und Ausfuhrverboten für illegale Siedlungen vorzuschlagen.
Die Anerkennung, dass es sich bei der Unterbindung eines solchen Handels um eine EU-Handelsmaßnahme handelt, bestätigt einmal mehr, dass die einzelnen EU-Mitgliedstaaten jederzeit beschließen können, den Handel mit Siedlungen im Rahmen der Gemeinsamen EU-Einfuhrregelung zu unterbinden, die Einfuhrbeschränkungen aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung zulässt. Dank der Entschlossenheit meiner Mandanten können die Entscheidungsträger der EU nicht länger die Augen vor dem Handel mit illegalen Siedlungen verschließen."
Tom Moerenhout, ein Organisator der EBI, erklärt dazu:
"Wenn die Kommission tatsächlich ihre Kompetenz anerkennt, den Handel mit illegalen Siedlungen zu stoppen, warum hat sie dann all die Jahre den Handel mit diesen illegalen Siedlungen zugelassen? Dies war und ist ein direkter Verstoß gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen."
Dieser juristische Sieg muss nun in die Tat umgesetzt werden, um den Handel mit illegalen Siedlungen in allen gegenwärtigen und zukünftigen Konflikten im Zusammenhang mit der Besatzung endlich zu unterbinden. Diese Maßnahmen müssen sich an vier Fronten abspielen.
Hintergrundinformationen über die Europäische Bürgerinitiative finden Sie unter diesem Link:
www.eccpalestine.org/citizens-initiative-on-the-ban-of-trade-with-illegal-settlements-qa/
Weitere Informationen und Gesetzesentwürfe finden Sie auf unserer Website: www.eccpalestine.org/
Lesen Sie auch die Zusammenfassung der Klage gegen die Europäische Kommission, die vom European Legal Support Center (ELSC) veröffentlicht wurde.
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