Gesellschaft Schweiz-Palästina

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Palästina Anerkennen

Initiative für die Anerkennung des Staates Palästina

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Bereits 80 Prozent der UN-Mitgliedsstaaten erkennen Palästina als Staat an – darunter Länder wie das Vereinigte Königreich, Frankreich und Spanien. In der Schweiz blieben solche Forderungen bisher ohne Erfolg. Mit der Initiative «Für die Anerkennung des Staates Palästina» stellen wir die Anerkennung Palästinas sicher und setzen uns für einen gerechten, dauerhaften Frieden basierend auf der Zweistaatenlösung ein.

Warum die Anerkennung wichtig ist:

Mit der Anerkennung von Palästina als souveränen und unabhängigen Staat bekennt sich auch die Schweiz klar zum im internationalen Recht verankerten Selbstbestimmungsrecht der Völker. Sie setzt damit ein Signal, dass sie auf friedliche und diplomatische Lösungen setzt.

Die Anerkennung Palästinas als Staat gründet in der Anerkennung der Rechte und Würde des palästinensischen Volkes sowie im Streben nach Frieden, Gerechtigkeit und Stabilität in der Region. Dabei sind die auf der UNO-Sicherheitsratsresolution 242 vom 22. November 1967 basierenden Grenzen Palästinas anzuerkennen, so wie sie auch in den Osloer Friedensgesprächen bestätigt und vereinbart wurden. Diese Vereinbarungen bildeten den Grundstein für einen souveränen palästinensischen Staat.

Mit diesem Schritt würde sich die Schweiz der Praxis der Mehrheit der UNO-Mitgliedstaaten anschliessen. Bereits über 140 Staaten haben Palästina als Staat anerkannt. Angesichts der aktuellen Lage im Nahen Osten ist dieser Schritt entscheidend, um die Voraussetzungen für einen wirksamen Beitrag der Schweiz für einen dauerhaften und gerechten Frieden in der Region zu schaffen.

Initiativtext:

Die Bundesverfassung¹ wird wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 17²

Anerkennung des Staates Palästina

¹ Die Schweiz anerkennt Palästina als souveränen und unabhängigen Staat.

² Wird die Anerkennung des Staates Palästina von Volk und Ständen angenommen, so richtet der Bundesrat innerhalb von drei Monaten nach Erwahrung des Abstimmungsergebnisses eine entsprechende Erklärung an die Generalsekretärin oder den Generalsekretär der UNO und an die Generalversammlung der Vereinten Nationen.

¹ SR 101

² Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.