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Die palästinensische Zivilbevölkerung ist auch zu schützen
Pressemitteilung der GSP

24. Januar 2003
Das Verteidigungsdepartement (VBS) hat bekannt gegeben, da die Schweiz Israel mit Medikamenten gegen chemische Waffen beliefern will. Die Arznei "Combopen" sei ausschliesslich für die zivile Bevölkerung im Falle eines Angriffes durch chemische Kampfstoffe vorgesehen.

Die Gesellschaft Schweiz-Palästina (GSP) befürwortet den Schutz der Zivilbevölkerung in jedem Fall. Sie fordert darum die Schweizer Behörden auf, die Lieferung der Medikamente mit der Auflage zu verknüpfen, dass Israel ebenfalls die palästinensische Zivilbevölkerung vor Gasangriffen schützt. Es ist moralisch und politisch nicht haltbar, die einseitigen Vorkehrungen der israelischen Regierung, welche den Krieg gegen den Irak ausdrücklich anstrebt, zum ausschliesslichen Schutz ihrer eigenen Bevölkerung zu unterstützen. Dies in einer Situation, da Israel täglich Kriegsverbrechen verübt und Deportationen der palästinensischen Bevölkerung vorbereitet.

Als Besatzungsmacht ist Israel durch die 4. Genfer Konvention ausdrücklich zum Schutz der palästinensischen Zivilbevölkerung verpflichtet. Als Depositarstaat der 4. Genfer Konvention, welche den Schutz der Zivilbevölkerung in besetzten Gebieten bezweckt, ist die Schweiz in besonderem Mass dafür verantwortlich, für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu sorgen.

Gesellschaft Schweiz-Palästina, Postfach 6245, 3001 Bern, PC-Konto: 10-4334-2
 
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