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Schweiz soll palästinensische Zivilbevölkerung schützen

Pressemeldung der GSP
5. Februar 2003
Die israelische Regierung hat erklärt, dass sie die palästinensische Zivilbevölkerung nicht mit Schutzmasken vor Gasangriffen schützen will -, dies mit der Begründung, dass hiefür die Palästinensische Autonomiebehörde zuständig sei. Die Weigerung Israels, die palästinensische Bevölkerung ebenfalls zu schützen, stellt eine eklatante Verletzung des humanitären Völkerrechts (Vierte Genfer Konvention) dar.

Die Gesellschaft Schweiz-Palästina fordert den Bundesrat dazu auf, die vom Verteidigungsdepartement (VBS) angekündigte Lieferung des Medikaments "Combopen" und allfälliger sonstiger Schutzmittel an Israel zu suspendieren, bis Israel seine Verpflichtungen zum Schutz der palästinensischen Zivilbevölkerung erfüllt. Schutzmittel gegen chemische Kampfstoffe sollen bis dahin nur an die Palästinensische Autonomiebehörde geliefert werden.

Kontakt: Peter Leuenberger, 079 688 56 53

Gesellschaft Schweiz-Palästina, Postfach 6245, 3001 Bern, PC-Konto: 10-4334-2
 
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